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Premiumversand Beratung vor Ort Werkstattservice Leasing


Bei allen Modellen gilt die zum Auslieferungszeitpunkt gültige gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre). Der Gewährleistungszeitraum beginnt ab Rechnungsdatum.
  • Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor
  • Grund für den Fehler an dem Produkt ist kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß oder Alterung
  • Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen
  • Schäden, die funktionsbedingt durch Verschleiß oder einer Alterung im üblichen Umfang entstanden sind, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt.
  • Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen sowie Umbauten oder Austausch von Teilen am Fahrrad entstehen.
  • Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzuführen sind.
  • Sonderausstattungen, Zubehör oder nicht serienmäßige Ausstattung; insbesondere technische Veränderungen der Motoren an E-Bikes und Pedelecs.
  • Eine altersbedingte Abnahme der Batteriekapazität ist üblich und technisch nicht vermeidbar und gilt somit nicht als Sachmangel.
  • Schäden durch Veränderungen und Anbauten am Fahrrad, ohne vorherige Zustimmung des Herstellers sind aus der Gewährleistung ausgeschlossen
Verschleißteile benötigen einen regelmäßigen Service und Pflege, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Insbesondere bei hochbelasteten Bauteilen wie Kette und Lagersätzen ist ein regelmäßiger Tausch notwendig.
Bitte beachte, dass Verschleißteile nicht der normalen Gewährleistungs- und Garantieregelung unterliegen:
  • Felgen (bei Felgenbremsen)
  • Reifen
  • Kette
  • Kettenblätter
  • Ritzel
  • Nabenlager
  • Innenlager
  • Steuersatz
  • Lagersätze bei vollgefederten Rahmen
  • Seilzüge
  • Bremsscheiben
  • Bremsbeläge
  • Griffe
  • Sattel
  • Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer) und versenkbaren Sattelstützen
  • Batterien / Akku elektrischer Systeme
Regelmäßige Service- und Wartungsintervalle sind von Cube sowie anderen Herstellen vorgesehen und empfehlenswert. Auch wenn es auf den ersten Blick keine offensichtliche Auffälligkeiten geben sollte, ist es ratsam den empfohlenen Service- und Wartungsintervalle nachzukommen - so kannst Du jederzeit sicher und entspannt einem ungetrübten Fahrspaß nachkommen. CUBE selbst unterscheidet hier zwischen Serviceintervallen bei normalem Gebrauch und Serviceleistungen bei häufigem sportlichem oder wettkampfähnlichem Einsatz. Detaillierte Angaben finden sich in der Cube-eigenen Bedienungsanleitung. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Punkte in einer Tabelle zusammengefasst:

Art der Inspektion
Bei normalem Einsatz
Bei häufigem, sportlichem, wettkampfmäßigem  Einsatz
1. Inspektionspätestens nach 200 km oder 2 Monatenspätestens nach 100 km oder 1 Monat
Nachfolgende Inspektionenalle 2000 km oder 1x pro Jahralle 500 km oder alle 2 Monate
Kontrolle Bremsbeläge/Bremsgummisalle 400 kmalle 100 km
Kontrolle Hinterbaulagerung bei vollgefedertem Rahmen inkl. Kontrolle/Nachfetten der Nadellagerung am Dämpfer (falls vorhanden)alle 500 km oder 1x pro Jahralle 250 km oder alle 2 Monate
Austausch Lenker und Vorbaunach Sturz, nach Angabe des Komponentenherstellers oder spätestens alle 5 Jahrenach Sturz, nach Angabe des Komponentenherstellers oder spätestens alle 2 Jahre

Du benötigst je nach Pedaltyp einen Inbusschlüssel (8er oder 10er) oder einen Maulschlüssel (15er). Optional benötigts Du ein Kriechöl wie WD-40 Spray zum Lösen von festsitzenden Pedalen.

Pedale besitzen unterschiedlich Gewinderichtungen: das rechte Pedal (Kettenblattseite) hat ein Rechtsgewinde, das linke Pedal ein Linksgewinde - das verhindert ein selbstständiges Lösen während der Fahrt

Beim Lösen bzw. Anschrauben der Pedale gibt es eine leichte Merkhilfe: Wenn Du seitlich zu deinem Fahrrad stehst, löst Du das zu Dir gerichtete Pedal immer in Richtung des Hinterrads. Zum befestigen wird das Pedalgewinde in Richtung den Vorderrades geschraubt, also:  

  • rechtes Pedal (Kettenblattseite) wird nach links abgeschraubt und nach rechts angeschraubt
  • linkes Pedal wird nach rechts abgeschraubt und nach links angeschraubt

Tipp: die Pedale sollten leicht eingefettet sein, dann lassen sie sich später wieder einfacher lösen. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass sie Pedale fest angezogen werden, um ein Ablösen und ein Ausleihern des Gewinde zu vermeiden.

Ein YouTube Video hierzu folgt in Kürze

  • Neue Bremsbeläge müssen zunächst eingefahren werden. Durch Unebenheiten auf den Belägen kommt es zu einer falschen Hitzeentwicklung und die Beläge können verglasen. Folge: niedrige Bremskraft und quietschende Beläge.
  • Laut verschiedener Hersteller (Magura, Shimano) sollen 30 Bremsungen aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h fast bis zum Stillstand oder Gehgeschwindigkeit durchgeführt werden. Eine Zunahme der Bremswirkung sollte danach zu spüren sein. Dieser Vorgang muss auch nach dem Kauf eines neuen Rads durchgeführt werden
  1. Setze Dich auf das Fahrrad und beschleunige auf ca. 30 km/h
  2. Führe nun eine (moderate) Vollbremsung durch
  3. Achte darauf, dass die Räder nicht blockieren (also nicht zu stark bremsen)
  4. Wiederhole den Vorgang je 30-mal vorne und hinten. Nach und nach solltest Du eine zunehmend bessere Bremswirkung feststellen
  • Fahrradreinigung: Eine regelmäßige Reinigung Deines Fahrrads beugt Verschleiß vor und sorgt für ungebremsten Fahrspaß. Reinigungstipps findest Du hier: (Link zu den Reinigungstipps)
  • Steckachse: Steckachsen müssen vor jeder Fahrt überprüft werden, da diese sich von selbst lockern können. Im Wesentlichen handelt es sich um die hinteren Steckachsen. Das Drehmoment sollte zwischen 12 Nm und 16 Nm liegen.

Die Reichweite einer Akkuladung hängt grundsätzlich von folgenden Faktoren ab:

  • Fahrmodus
  • Gewicht (Fahrer plus Gepäck)
  • Gelände (Straße, Off-Road, hügelig, bergig)
  • Temperatur
  • Reifendruck

Einen offiziellen Reichweitenrechner von Bosch findest Du hier:

Reichweiten Assistent

Bitte beachte, dass Bordcomputer / Displays wie etwas das Intuvia auch regelmäßige Ladezyklen benötigen - das kann einerseits über den Bosch-Akku beim Fahren erfolgen oder aber separat über den USB-C Port.

Grundsätzlich können die Akkus direkt am Fahrrad als auch ausgebaut geladen werden. Bosch bietet unterschiedliche Ladegeräte mit unterschiedlicher Ladezeiten an:

PowerTube 625

Mit Compact Charger (2A)
  • 50 % Ladung: ca. 4,2 Std
  • 100 % Ladung: ca. 8,8 Std.
Mit Standard Charger (4A)
  • 50 % Ladung: ca. 2,1 Std.
  • 100 % Ladung: ca. 5,4 Std
Mit Fast Charger (6A)
  • 50 % Ladung: ca. 1,4 Std.
  • 100 % Ladung: ca. 3,7 Std.

Powertube 750

Mit 4A Charger
  • 50 % Ladung: ca. 2,3 Std.
  • 100 % Ladung: ca. 6 Std.
Dienstag - Freitag:
10:00 - 18:00 Uhr
Montag:
geschlossen
Samstag:
9:00 - 13:00 Uhr
Verkauf / Beratung
  • Telefon: +49(0)8381 5344
  • E-Mail: info@cube-store-lindenberg.de

Werkstatt
  • Telefon: +49(0)8381 5344
  • E-Mail: werkstatt@cube-store-lindenberg.de

Onlineshop
  • Telefon: +49(0)8381 5344
  • E-Mail: shop@cube-store-lindenberg.de
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Grundsätzlich sind alle unsere Räder, die in den Warenkorb gelegt und bestellt werden können ab Lager verfügbar.

Aktuelle Versandzeiten entnehmen Sie bitte dem Check-out Prozess. Sie sehen die aktuellen Lieferzeiten sobald Sie den Artikel in den Warenkorb gelegt haben.

Die Lieferzeit hängt hier von verschiedenen Faktoren ab:

  • In welches Bundesland wird verschickt?
  • Handelt es sich bei der Bestellung um ein Neuradaufbau?
  • Wie hoch ist der aktuelle Bestellandrang?
  • Wir liefern nach dem First-in / First-out Prinzip aus, d.h. priorisieren nach Bestelldatum
Zahlart
Info
VorkasseBankverbindung:
Bank: Volksbank Lindenberg
Kontoinhaber: Manfred Greiner
IBAN: DE89 7336 9826 0000 1820 87
SWIFT CODE: GENODEF1LIA
PaypalEinfache Zahlung mit Ihrem Paypal Konto
KlarnaRechnung, Finanzierung, Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung
Bezahlung bei AbholungDu bestellst online und bezahlst bei Abholung in unserem Geschäft - Bar oder per EC-Karte
JobradFahrradleasing mit Jobrad. Nach Ihrer Bestellung nehmen wir Kontakt mit Dir auf.
Bikeleasing Fahrradleasing über Bikeleasing. Nach Ihrer Bestellung nehmen wir Kontakt mit Dir auf.
Business BikeFahrradleasing über Business Bike. Nach Ihrer Bestellung nehmen wir Kontakt mit Dir auf.
Consors FinanzierungFinanzierung bequem und online beim Check-out Prozess
Im Normallfall betragen unsere Versandkosten 29,90€. Durch aktuelle Aktionen kann der Versand auch kostenlos sein.
Solltest Du etwas zu beanstanden oder reklamieren haben, gib bitte den Sachverhalt, eine detaillierte Beschreibung sowie Bilder an unsere Reklamation E-Mail Adresse weiter: shop@cube-store-lindenberg.de. Wir werden uns dann zeitnah mit Dir in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.
Transport mit dem Auto:

Die Bosch Komponenten sind nach IP 54 staub- und spritzwassergeschützt. Um einen Defekt zu vermeiden, empfiehlt Bosch folgendes:

  • den Transport von eBikes außerhalb des Fahrzeuges (z. B. auf Dach- oder Heckträgersystemen) bei Regen bzw. Nässe zu vermeiden.
  • Aus Sicherheitsgründen und um Deinen Akku sowie das Display vor Beschädigungen z. B. durch Regen zu schützen, nehme den Akku und das abnehmbare Display von Deinem eBike ab und verstaue beides im Auto. Lasse Deinen Akku nicht für längere Zeit bei starker Sonnen­einstrahlung sowie bei Temperaturen unter 15°C im Auto liegen – das schont den Akku und sorgt für mehr Sicherheit.

Transport mit dem Flugzeug:

Den Transport von eBike-Akkus im Passagierflugzeug hat die Luftverkehrsvereinigung IATA untersagt. Wir empfehlen, am Zielort einen Bosch eBike-Akku zu mieten. Ob die Fluglinie eBikes ohne Akku transportiert, ist im Vorfeld zu klären.

Transport im Zug:

In Zügen mit Fahrradabteil können Pedelecs (bis 25 km/h) meist unkompliziert mitgenommen werden. Es werden häufig ein extra Fahrradticket und eine Platzreservierung für das eBike benötigt. Der eBike-Akku muss während der Fahrt fest montiert bleiben und darf nicht geladen werden. Vor Reiseantritt sollte man sich beim jeweiligen Dienstleister über die genauen Transportbedingungen informieren. Zum Teil ist die Mitnahme nicht auf allen Strecken möglich.

Transport im Nahverkehr oder Fernbus:

Es ist empfehlenswert, sich vor einer Reise beim jeweiligen Verkehrsverbund zu informieren. Im Nahverkehr (zum Beispiel in der S-Bahn) und in Fernbussen ist die Mitnahme außerhalb regionaler Sperrzeiten gegen Lösen einer Fahrradkarte häufig erlaubt. Die Mitnahme von Pedelecs im Fernbus ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. Hier sollte man sich auch rechtzeitig vor Reiseantritt erkundigen.

  • Wir reservieren Fahrräder die wir auf Lager haben (pro Person ein Rad) gerne für bis zu 3 Tage unverbindlich. Das gibt Dir genug Zeit das Fahrrad Probe zufahren und Dich in aller Ruhe zu entscheiden

  • für Modelle, die wir in unserer Vororder/Rückstandsliste stehen haben, nehmen wir verbindliche Reservierungen von mindestens 10% des Verkaufspreises und maximal 200€ an. Bei einer Reservierung teilen wir Dir die voraussichtlichen Produktions-/Lieferzeiten mit und kontaktieren Dich telefonisch, sobald die Lieferung von Cube avisiert wurde


Abholungen gehen nur über Terminvergaben, da wir die Räder teilweise noch aufbauen/umbauen bzw. Räder aus unserem Verkaufsraum einer gründlichen Qualitätskontrolle unterziehen müssen. Zudem nehmen wir uns Zeit für Dich um alle Deine Fragen zu beantworten und geben Dir eine ausführliche Einleitung rund um Dein neues Fahrrad

Cube Store Lindenberg ist Partner mit folgenden Leasing Anbietern:

  • Jobrad (JobBike Baden-Württemberg)
  • BikeLeasing
  • BusinessBike
  • DeutscheDienstrad (JobBikeBayern)
  • EuroRad
  • CompanyBike
  • MeinDienstrad
  • RadImDienst
  • LeaseABike
  • KazenMaierDienstrad
  • Würth Bikeleasing
  • primandis
  • AMS
  • Eleasa
  • Dein-Jobbike
  • LINEXO
Versandräder bitte auf Anfrage, da es unterschiedliche Konditionen gibt.

Nein, leider verleihen wir keine Fahrräder.

  • E-Bikes können wie normale Fahrräder mit einem speziellen Fahrradreiniger gereinigt werden. Nach der Einwirkzeit von ca. 10 Minuten kann das Fahrrad mit einem Schlauch oder einem Schwamm und mit reichlich Wasser abgespült werden. Danach sollte es mit einem alten Handtuch ordentlich trocken gerieben werden.
  • Wichtig speziell bei E-Bikes: Vor der Reinigung sollte der Akku sowie, wenn möglich, das Display entfernt werden. Fest montierte Displays sollten mit einem Tuch oder einer Folie abgedeckt werden. Die Aufnahme des Akkus ist so entworfen, dass Wasser ablaufen kann und die Kontakte trocknen können. Die Aufnahme und den Stecker-Bereich sollten auch gereinigt werden.

  • Hochdruckreiniger sind zu einer Fahrradreinigung weniger geeignet. Durch den hohen Druck kann Schmutz und Wasser durch Dichtungen und Lager gedrückt werden, was zu einem erhöhtem Verschleiß und Lagerdefekten führt.


  • Generell gilt: Kälte reduziert die Leistungsfähigkeit des Akkus.
  • Akkus sollten bei Temperaturen unter 15°C in Innenräumen gelagert werden.

  • Im Winterbetrieb und bei Temperaturen unter 15°C ist es daher ratsam, den bei Raumtemperatur geladenen und gelagerten Akku erst kurz vor Fahrtantritt in das eBike einzusetzen.

  • Ist das eBike längere Zeit nicht in Gebrauch, wie beispielsweise im Winter, sollte der Akku trocken, kühl und mit 30 bis 60 Prozent der Ladekapazität gelagert werden.


Um einen Akku möglichst lange verwenden zu können, solltest Du ein paar einfache Regeln rund um Schutz, Transport und korrekte Lagerung beachten. Dazu gehören etwa die Aufbewahrung in trockener Um­gebung und der Schutz vor direkter Sonnen­einstrahlung bei einer Raumtemperatur von circa 10 bis 20 Grad Celsius. Der ideale Lade- und Lagerzustand eines Akkus liegt bei 30 bis 60 Prozent. Die Ladung sollte im Idealfall bei Zimmertemperatur erfolgen. Beim Transport ist es wichtig, den Akku stets vom eBike abzunehmen und ihn sicher im Auto zu verstauen.

  1. Karton auf äußere Schäden überprüfen und sofern vorhanden, bitte dokumentieren und uns weiterleiten (vgl. FAQ zu Reklamationen)
  2. Rad aus dem Karton nehmen und die Verpackungsmaterialien vorsichtig entfernen
  3. Lenker gerade setzen und vorsichtig mit den angegebenen Nm anziehen
  4. Pedale entsprechend beigelegter oder FAQ Anleitung (unter "Service, Wartung und Pflege") anschrauben
  5. Sofern das Rad mit Scheibenbremse geliefert wurde, vor der ersten Fahrt die Bremsen entsprechend beigelegter oder FAQ-Anleitung einfahren (unter "Service, Wartung und Pflege")

Grundsätzlich sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Bitte senden Sie uns hier im besten Fall eine E-Mail mit Fehlerbeschreibung und ggf. Fotos an shop@cube-store-lindenberg.de. Wir werden dann nachfolgend den Fall prüfen und Sie dazu wieder kontaktieren.
Bei der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate direkt über dein Bruttogehalt abgerechnet: Sie wird als Teil deines Bruttolohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber übernommen. Nach Vertragsabschluss musst du dich um nichts weiter kümmern.
Das liegt an den steuerlichen Vorteilen des Dienstrad-Leasings. Beim JobRad per Gehaltsumwandlung zahlst du als Arbeitnehmer die Kosten – ganz oder teilweise – direkt aus deinem Bruttolohn. Ein Teil deines Gehalts wird dabei in einen Sachbezug umgewandelt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen – sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist zwar von dir zu versteuern, jedoch nur mit 0,25% des Brutto-Listenpreises.
Leasingfähiges Zubehör kannst du direkt in dein Dienstrad-Leasing integrieren und im Angebot mit aufnehmen lassen. Dadurch erhältst du auch beim Zubehör die gleichen finanziellen Vorteile wie beim JobRad. Ohne feste Preisgrenze sind vor allem dauerhaft montierte bzw. fest verbundene Teile möglich – zum Beispiel Lichtanlage, Minipumpe mit Rahmenhalterung, Flaschenhalter, Gepäckträger, Kindersitz, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder auch Wattmessgeräte. Zubehör, das nicht fest verbaut ist, kann teilweise ebenfalls berücksichtigt werden: Ansteckbare Beleuchtung ist zum Beispiel bis 150 € pro Teil leasingfähig. Nicht in das Leasing fallen dagegen Artikel wie Kleidung, Trinkflaschen, Standpumpen oder Fahrradanhänger. Eine vollständige und übersichtliche Liste findest du auf der Website von JobRad.
Bisher konnten JobRad-Nutzer ihr Rad nach Ablauf der Leasingzeit auf Wunsch in der Regel übernehmen – und das soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Verbindlich garantieren darf JobRad diese Übernahmeoption im Einzelvertrag jedoch nicht, da eine feste Zusage die rechtlichen Vorgaben der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.

Damit dein Fahrrad oder E-Bike zuverlässig läuft und du entspannt Kilometer sammeln kannst, kannst du beim Abschluss des Leasingvertrags optional eine Serviceleistung dazubuchen: JobRad-Inspektion oder JobRad-FullService. Die Auswahl triffst du direkt bei der Antragstellung.

JobRad-Inspektion
Für 5 € netto pro Monat erhältst du pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Über die gesamte Laufzeit sind das drei Inspektionen.

JobRad-FullService
Für 10 € netto pro Monat bekommst du ebenfalls pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.) – also insgesamt drei Inspektionen. Zusätzlich sind Verschleißreparaturen inklusive Ersatz von Verschleißteilen abgedeckt, und zwar bis zu 230 € (inkl. MwSt.) insgesamt.

Wichtig zu wissen

  • Welche Serviceoptionen dein Arbeitgeber anbietet, findest du im meinJobRad-Portal deines Unternehmens unter „Alle Informationen auf einen Blick“ → „Überblick“.

  • Je nach Arbeitgeber können Beträge und Bedingungen abweichen. Die Details stehen im Merkblatt zur Inspektion bzw. zum FullService im Download-Center deines meinJobRad-Portals.

  • Nachträglich lässt sich ein Service nicht zu einem laufenden Vertrag hinzufügen – daher am besten direkt bei der Antragstellung mit auswählen.

Ausführlichere Infos zur Inspektion findest du außerdem auf der JobRad-Website.

Du kannst über JobRad auch mehr als ein Fahrrad oder E-Bike leasen. Grundsätzlich ist die Anzahl pro Mitarbeiter nicht begrenzt – allerdings kann dein Arbeitgeber im Rahmenvertrag eine Obergrenze festlegen. Wichtig: Für jedes Bike wird ein separater Überlassungsvertrag abgeschlossen und unterschrieben.
Wenn du JobRad per Gehaltsumwandlung nutzt, wird ein Teil deines Gehalts für die Laufzeit in eine Sachleistung umgewandelt – zum Beispiel in ein geleastes Fahrrad oder E-Bike. Diese Nutzung zählt als geldwerter Vorteil und wird nach der 0,25%-Regel versteuert. Das ist im Vergleich zur Dienstwagenbesteuerung (1%-Regel) in der Regel deutlich günstiger. Wenn du mehr zur Gehaltsumwandlung wissen möchtest, findest du weitere Infos hier.

Wenn du ein JobRad nutzt, wird dein monatliches Bruttogehalt um einen festgelegten Betrag reduziert. Wichtig dabei: Das ist nicht automatisch der Betrag, den du am Ende netto tatsächlich zahlst.

Die Umwandlungsrate kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen – je nachdem, was vereinbart ist:

  • der Betrag für die Nutzung des JobRads,

  • ggf. die JobRad-Vollkaskoversicherung (falls sie nicht vom Arbeitgeber übernommen wird),

  • sowie optional die Kosten für JobRad-Inspektion oder JobRad-FullService (wenn gebucht und ebenfalls nicht vom Arbeitgeber übernommen).

Dein Arbeitgeber kann die Umwandlungsrate außerdem durch einen freiwilligen Zuschuss reduzieren. Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine persönliche Umwandlungsrate voraussichtlich ausfällt, nutze einfach den Vorteilsrechner oben auf dieser Seite.

Wenn du vor Ende der 36-monatigen Laufzeit ausscheidest, gibt es mehrere mögliche Lösungen. Wichtig: Sowohl dein Arbeitgeber als auch der Leasinggeber müssen der jeweiligen Option zustimmen.

Option 1: Vertrag vorzeitig beenden (Ablöse/Kauf)

Der Ablauf startet in der Regel mit einem Kaufangebot des Leasinggebers an deinen Arbeitgeber. Je nach Zeitpunkt kann das unter Umständen noch im selben Monat klappen, ein Ablöseangebot ist jedoch immer nur zum Ende des Folgemonats möglich.
Der Endbetrag setzt sich zusammen aus:

  • Summe der verbleibenden Leasingraten bis Vertragsende (Restmonate × monatliche Netto-Nutzungsrate)

  • + vertraglich vereinbarter Restwert

  • + 19 % MwSt.

Weitere Details zu Vertragsänderungen findest du hier.

Option 2: Mitnahme zum neuen Arbeitgeber

Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist nur innerhalb desselben Konzerns möglich – also von einem verbundenen Unternehmen zu einem anderen. Zusätzlich müssen die Rahmenvertrags-Konditionen beider Arbeitgeber identisch sein.
Am besten klärst du direkt mit deinem aktuellen Arbeitgeber, ob eine Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber möglich ist.
Weitere Details zu Vertragsänderungen findest du hier.

Option 3: Nutzerwechsel im Unternehmen

Möchte ein anderer Mitarbeiter dein JobRad weiter nutzen, sprich bitte deinen Arbeitgeber an. Die Regeln für den Nutzerwechsel legt der Arbeitgeber fest.

  • Keine Bearbeitungsgebühr

  • Wechsel zum Monatsende möglich

Weitere Details zu Vertragsänderungen findest du hier.

Option 4: Arbeitgeber übernimmt das JobRad

Dein Arbeitgeber kann das Rad auch selbst übernehmen und den Vertrag weiterlaufen lassen – z. B. für einen Pool zur Nutzung durch die Belegschaft.

  • Keine Bearbeitungsgebühr

  • Übernahme zum Monatsende möglich

Damit dein Dienstrad-Leasing besonders entspannt bleibt, ist jedes JobRad automatisch durch eine Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie abgesichert. Die JobRad-Vollkasko schützt dein Fahrrad oder E-Bike unter anderem bei Diebstahl (auch von Anbauteilen) und Raub, bei (Verkehrs-)Unfällen sowie bei Schäden durch Vandalismus, Sturz oder Fall, Bedienfehler und auch bei Beschädigung bzw. Zerstörung von Akku sowie elektronischen Motor- oder Steuerungskomponenten.

Die JobRad-Mobilitätsgarantie hilft dir, wenn unterwegs etwas passiert – zum Beispiel mit 24-Stunden-Notfallservice, mobiler Pannenhilfe deutschlandweit und auch über die EU hinaus, Abschleppen nach Panne oder Unfall sowie Rück- oder Weiterfahrt inklusive Ersatzbike von JobRad.

Alle Details und Bedingungen zur JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie findest du im Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung. Optional kannst du außerdem eine jährliche Inspektion zum Werterhalt oder den JobRad-Fullservice dazu buchen.