Gewährleistungszeiten
Für alle Modelle gilt die gesetzliche Gewährleistung in der zum Auslieferungszeitpunkt gültigen Form.
Der Gewährleistungszeitraum beginnt ab Rechnungsdatum.
Voraussetzungen für einen Gewährleistungsfall
Ein Gewährleistungsfall liegt vor, wenn:
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ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vorliegt, und
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die Ursache nicht auf natürlichen bzw. funktionsbedingten Verschleiß oder Alterung zurückzuführen ist
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere
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Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder höhere Gewalt
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Schäden, die im üblichen Rahmen durch Verschleiß oder Alterung entstehen (außer es handelt sich tatsächlich um Material-/Produktionsfehler). Siehe den Punkt Verschleißteile
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Schäden durch mangelhafte Pflege, unsachgemäße Reparaturen, Umbauten oder Teileaustausch am Fahrrad
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Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von außen, sofern diese nicht auf Produkt-/Informationsfehler zurückzuführen sind
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Sonderausstattungen, Zubehör oder nicht serienmäßige Ausstattung; insbesondere technische Veränderungen an Motoren von E-Bikes/Pedelecs
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Alterungsbedingte Abnahme der Batteriekapazität (gilt als üblich/technisch nicht vermeidbar und damit nicht als Sachmangel)
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Schäden durch Veränderungen/Anbauten ohne vorherige Zustimmung des Herstellers
Verschleißteile
Als Verschleißteile im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung gelten:
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Bereifung (Mantel, Schlauch)
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Felgen
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Bremsbeläge
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Fahrradketten und Zahnriemen
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Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
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Leuchtmittel der Lichtanlage
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Lenkerbänder und Griffe
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Hydrauliköle und Schmierstoffe
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Schaltungs- und Bremszüge
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Dichtungen an Federgabel und Dämpfer
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Lackierungen
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Lagerungen
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Gleitlager und Lager vollgefederter Rahmen
- Buchsen und Dichtungen von Federgabeln oder sonstiger Federelemente
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Batterie
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Motor
Hinweis: Verschleißteile benötigen regelmäßigen Service und Pflege, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Insbesondere bei hochbelasteten Bauteilen wie Kette und Lagersätzen ist ein regelmäßiger Tausch notwendig. Bitte beachten Sie, dass Verschleißteile nicht der normalen Gewährleistungs- und Garantieregelung unterliegen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir einen regelmäßigen Service Ihres Fahrrades durchzuführen. Weitere Infos dazu finden Sie in der unteren Übersicht zu den empfohlenen Serviceintervallen.
Serviceintervalle
Die folgenden Intervalle sind Empfehlungen aus unserem Serviceheft – je nach Einsatz (normal vs. häufig sportlich / schwere Belastung).
| Servicepunkt | Normaler Einsatz | Häufig sportlicher Einsatz / schwere Belastung |
|---|---|---|
| 1. Inspektion | nach 200 km oder 2 Monaten | nach 100 km oder 1 Monat |
| Weitere Inspektionen | alle 2000 km oder 1× pro Jahr | alle 500 km |
| Kontrolle Bremsbeläge | alle 400 km | alle 100 km |
| Kontrolle Bremsscheibe | alle 400 km | alle 100 km |
| Kontrolle Kette | alle 500 km | alle 250 km |
| Federgabel & Dämpfer | Bitte die Serviceintervalle der jeweiligen Hersteller beachten. | |
Hinweis:
Bei starker Verschmutzung oder ungünstigen äußeren Bedingungen kann die Kette schneller verschleißen. Ein früher Austausch kann die Lebensdauer von Zahnkränzen und Kettenblättern verlängern.