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JobRad

Dienstradleasing mit JobRad
JobRad Dienstradleasing

JobRad macht aus Fahrrädern und E-Bikes ein Dienstrad – nach dem gleichen Prinzip wie beim Auto-Leasing. 
Dein Arbeitgeber least das JobRad, und du nutzt es flexibel, wann und wo du möchtest: auf dem Weg zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport. 
Möglich wird das durch die steuerliche Förderung des Gesetzgebers – dadurch kannst du beim Leasingrad bis zu 40% gegenüber einem klassischen Kauf sparen.

So läuft die Bestellung ab:

Bike und Zubehör auswählen:

Suche dein Wunschbike, ein passendes Schloss mit mind. UVP 49€ und das passende Zubehör aus und lege es in den Warenkorb. Beim Checkout wählst du deinen Leasinganbieter.

Angebot hochladen

Wir erstellen nun ein Angebot im JobRad Portal. Bitte bestätige dies, damit es von deinem Arbeitgeber und Jobrad freigegeben werden kann.

Dein neues Bike

Nachdem dein Bike die Freigabe von JobRad erhalten hat, können wir das Rad ausliefern. Falls du dein Bike bei uns im CUBE-Store abholen möchtest, vereinbare bitte vorab einen Abholtermin.


Leasingfähiges Zubehör und Teile

Willst du Zubehör direkt in deinen Leasingvertrag aufnehmen? Bei JobRad geht das ganz unkompliziert schon bei der Bestellung. Du kannst je nach Ausstattung zum Beispiel Schloss, Pedale, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr einfach mit leasen – und damit deine Ersparnis sogar noch erhöhen.

Wichtig: Nicht jedes Zubehör ist leasingfähig. Eine genaue Übersicht dazu findest du hier: JobRad Webseite


JobRad®-Rechner

Häufig gestellte Fragen zu JobRad:

Bei der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate direkt über dein Bruttogehalt abgerechnet: Sie wird als Teil deines Bruttolohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber übernommen. Nach Vertragsabschluss musst du dich um nichts weiter kümmern.
Das liegt an den steuerlichen Vorteilen des Dienstrad-Leasings. Beim JobRad per Gehaltsumwandlung zahlst du als Arbeitnehmer die Kosten – ganz oder teilweise – direkt aus deinem Bruttolohn. Ein Teil deines Gehalts wird dabei in einen Sachbezug umgewandelt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen – sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist zwar von dir zu versteuern, jedoch nur mit 0,25% des Brutto-Listenpreises.
Leasingfähiges Zubehör kannst du direkt in dein Dienstrad-Leasing integrieren und im Angebot mit aufnehmen lassen. Dadurch erhältst du auch beim Zubehör die gleichen finanziellen Vorteile wie beim JobRad. Ohne feste Preisgrenze sind vor allem dauerhaft montierte bzw. fest verbundene Teile möglich – zum Beispiel Lichtanlage, Minipumpe mit Rahmenhalterung, Flaschenhalter, Gepäckträger, Kindersitz, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder auch Wattmessgeräte. Zubehör, das nicht fest verbaut ist, kann teilweise ebenfalls berücksichtigt werden: Ansteckbare Beleuchtung ist zum Beispiel bis 150 € pro Teil leasingfähig. Nicht in das Leasing fallen dagegen Artikel wie Kleidung, Trinkflaschen, Standpumpen oder Fahrradanhänger. Eine vollständige und übersichtliche Liste findest du auf der Website von JobRad.
Bisher konnten JobRad-Nutzer ihr Rad nach Ablauf der Leasingzeit auf Wunsch in der Regel übernehmen – und das soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Verbindlich garantieren darf JobRad diese Übernahmeoption im Einzelvertrag jedoch nicht, da eine feste Zusage die rechtlichen Vorgaben der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.

Damit dein Fahrrad oder E-Bike zuverlässig läuft und du entspannt Kilometer sammeln kannst, kannst du beim Abschluss des Leasingvertrags optional eine Serviceleistung dazubuchen: JobRad-Inspektion oder JobRad-FullService. Die Auswahl triffst du direkt bei der Antragstellung.

JobRad-Inspektion
Für 5 € netto pro Monat erhältst du pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Über die gesamte Laufzeit sind das drei Inspektionen.

JobRad-FullService
Für 10 € netto pro Monat bekommst du ebenfalls pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.) – also insgesamt drei Inspektionen. Zusätzlich sind Verschleißreparaturen inklusive Ersatz von Verschleißteilen abgedeckt, und zwar bis zu 230 € (inkl. MwSt.) insgesamt.

Wichtig zu wissen

  • Welche Serviceoptionen dein Arbeitgeber anbietet, findest du im meinJobRad-Portal deines Unternehmens unter „Alle Informationen auf einen Blick“ → „Überblick“.

  • Je nach Arbeitgeber können Beträge und Bedingungen abweichen. Die Details stehen im Merkblatt zur Inspektion bzw. zum FullService im Download-Center deines meinJobRad-Portals.

  • Nachträglich lässt sich ein Service nicht zu einem laufenden Vertrag hinzufügen – daher am besten direkt bei der Antragstellung mit auswählen.

Ausführlichere Infos zur Inspektion findest du außerdem auf der JobRad-Website.

Du kannst über JobRad auch mehr als ein Fahrrad oder E-Bike leasen. Grundsätzlich ist die Anzahl pro Mitarbeiter nicht begrenzt – allerdings kann dein Arbeitgeber im Rahmenvertrag eine Obergrenze festlegen. Wichtig: Für jedes Bike wird ein separater Überlassungsvertrag abgeschlossen und unterschrieben.
Wenn du JobRad per Gehaltsumwandlung nutzt, wird ein Teil deines Gehalts für die Laufzeit in eine Sachleistung umgewandelt – zum Beispiel in ein geleastes Fahrrad oder E-Bike. Diese Nutzung zählt als geldwerter Vorteil und wird nach der 0,25%-Regel versteuert. Das ist im Vergleich zur Dienstwagenbesteuerung (1%-Regel) in der Regel deutlich günstiger. Wenn du mehr zur Gehaltsumwandlung wissen möchtest, findest du weitere Infos hier.

Wenn du ein JobRad nutzt, wird dein monatliches Bruttogehalt um einen festgelegten Betrag reduziert. Wichtig dabei: Das ist nicht automatisch der Betrag, den du am Ende netto tatsächlich zahlst.

Die Umwandlungsrate kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen – je nachdem, was vereinbart ist:

  • der Betrag für die Nutzung des JobRads,

  • ggf. die JobRad-Vollkaskoversicherung (falls sie nicht vom Arbeitgeber übernommen wird),

  • sowie optional die Kosten für JobRad-Inspektion oder JobRad-FullService (wenn gebucht und ebenfalls nicht vom Arbeitgeber übernommen).

Dein Arbeitgeber kann die Umwandlungsrate außerdem durch einen freiwilligen Zuschuss reduzieren. Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine persönliche Umwandlungsrate voraussichtlich ausfällt, nutze einfach den Vorteilsrechner oben auf dieser Seite.

Wenn du vor Ende der 36-monatigen Laufzeit ausscheidest, gibt es mehrere mögliche Lösungen. Wichtig: Sowohl dein Arbeitgeber als auch der Leasinggeber müssen der jeweiligen Option zustimmen.

Option 1: Vertrag vorzeitig beenden (Ablöse/Kauf)

Der Ablauf startet in der Regel mit einem Kaufangebot des Leasinggebers an deinen Arbeitgeber. Je nach Zeitpunkt kann das unter Umständen noch im selben Monat klappen, ein Ablöseangebot ist jedoch immer nur zum Ende des Folgemonats möglich.
Der Endbetrag setzt sich zusammen aus:

  • Summe der verbleibenden Leasingraten bis Vertragsende (Restmonate × monatliche Netto-Nutzungsrate)

  • + vertraglich vereinbarter Restwert

  • + 19 % MwSt.

Weitere Details zu Vertragsänderungen findest du hier.

Option 2: Mitnahme zum neuen Arbeitgeber

Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist nur innerhalb desselben Konzerns möglich – also von einem verbundenen Unternehmen zu einem anderen. Zusätzlich müssen die Rahmenvertrags-Konditionen beider Arbeitgeber identisch sein.
Am besten klärst du direkt mit deinem aktuellen Arbeitgeber, ob eine Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber möglich ist.
Weitere Details zu Vertragsänderungen findest du hier.

Option 3: Nutzerwechsel im Unternehmen

Möchte ein anderer Mitarbeiter dein JobRad weiter nutzen, sprich bitte deinen Arbeitgeber an. Die Regeln für den Nutzerwechsel legt der Arbeitgeber fest.

  • Keine Bearbeitungsgebühr

  • Wechsel zum Monatsende möglich

Weitere Details zu Vertragsänderungen findest du hier.

Option 4: Arbeitgeber übernimmt das JobRad

Dein Arbeitgeber kann das Rad auch selbst übernehmen und den Vertrag weiterlaufen lassen – z. B. für einen Pool zur Nutzung durch die Belegschaft.

  • Keine Bearbeitungsgebühr

  • Übernahme zum Monatsende möglich

Damit dein Dienstrad-Leasing besonders entspannt bleibt, ist jedes JobRad automatisch durch eine Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie abgesichert. Die JobRad-Vollkasko schützt dein Fahrrad oder E-Bike unter anderem bei Diebstahl (auch von Anbauteilen) und Raub, bei (Verkehrs-)Unfällen sowie bei Schäden durch Vandalismus, Sturz oder Fall, Bedienfehler und auch bei Beschädigung bzw. Zerstörung von Akku sowie elektronischen Motor- oder Steuerungskomponenten.

Die JobRad-Mobilitätsgarantie hilft dir, wenn unterwegs etwas passiert – zum Beispiel mit 24-Stunden-Notfallservice, mobiler Pannenhilfe deutschlandweit und auch über die EU hinaus, Abschleppen nach Panne oder Unfall sowie Rück- oder Weiterfahrt inklusive Ersatzbike von JobRad.

Alle Details und Bedingungen zur JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie findest du im Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung. Optional kannst du außerdem eine jährliche Inspektion zum Werterhalt oder den JobRad-Fullservice dazu buchen.